Für die Mitgliedschaft im Verein wird ein Mindestbetrag in Höhe von € 12,00 für das laufende Geschäftsjahr (Kalenderjahr) gemäß Beitragsordung erhoben. Ein persönlicher Betrag kann selbst festgelegt werden.
Den steuerlich absetzbaren Mitgliedsbetrag werde ich nach der schriftlichen Bestätigung der Wirksamkeit der Vereinsmitgliedschaft durch den Vorstand des Fördervereins unverzüglich auf unten genanntes Konto überweisen. Künftig hat die Zahlung bis spätestens zum 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres zu erfolgen.